Vergangene Veranstaltungen
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Das Zentrum für österreichisches und europäisches Hochschulrecht sowie Hochschulgovernance (ZHR) organisiert regelmäßig sowohl Präsenz- als auch online-Veranstaltungen. Auf dieser Seite finden Sie Informationen über vergangene Events, einschließlich kurzer Berichte und Videoaufzeichnungen der online-Diskussionen.
Wünsche an das Regierungsprogramm: Welche Universitätspolitik braucht es in den nächsten fünf Jahren? 6.11. 2024
In Anschluss an die vergangenen Nationalratswahlen hat das Zentrum für österreichisches und europäisches Hochschulrecht sowie Hochschulgovernance (ZHR) am 6. November 2024 eine Online-Podiumsdiskussion zum Thema „Wünsche an das Regierungsprogramm: Welche Universitätspolitik braucht es in den nächsten fünf Jahren?“ veranstaltet. Nach der Eröffnung durch Univ.-Prof. Dr. Klaus Poier, Leiter des ZHR, und Grußwort des Rektors der Universität Graz Dr. Peter Riedler, diskutierten Mag.a ReginaAichner, M.E.S., Expertin für Hochschulbildung, Industriellenvereinigung, Univ.-Prof. Günther R. Burkert, Visiting Professor am Zentrum für Hochschulgovernance und Transformation, Universität für Weiterbildung Krems, Univ.-Prof. Dr. Bernhard Fügenschuh, Rektor der Paris Lodron Universität Salzburg, Sarah Rossmann, Vorsitzende_r der Österreichischen Hochschüler_innenschaft und ao. Univ.-Prof. Dr. Martin Tiefenthaler, Vorsitzender der Universitätengewerkschaft für wissenschaftliches und künstlerisches Personal, GÖD, unter Moderation von Mag.aAlice Senarclens de Grancy, MSc, Die Presse, vor knapp 150 Teilnehmer:innen. Neben personalrechtlichen Anliegen wurden am virtuellen Podium unter anderem Reformen in puncto Governance und Studierendenförderungen thematisiert, die schließlich – unter reger Publikumsteilnahme – in gemeinsamen Forderungen an die nächste Regierung mündeten. Inhaltlich erstreckten sich diese vom Wunsch nach einem konstruktiven hochschulpolitischen Dialog über eine verstärkte Finanzierung bis hin zu einer verbesserten gesamtgesellschaftlichen Darstellung der Hochschulen. Einig war man sich darüber, dass attraktiven Universitäten eine wichtige Bedeutung in der nächsten Regierungsperiode zukommen wird.
Thinking Law Beyond Borders - Globale Herausforderungen, gemeinsame Lösungen 5. Mai 2023
Im Rahmen des Fakultätstags der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz am 5. Mai 2023, der dem Generalthema „Thinking Law Beyond Borders – Globale Herausforderungen, gemeinsame Lösungen“ gewidmet war, veranstaltete das Zentrum für österreichisches und europäisches Hochschulrecht sowie Hochschulgovernance (ZHR) zwei Paneldiskussionen zu hochaktuellen Themen.
- „Chatbot statt Bibliothek? Wissenschaftliches Arbeiten im Zeitalter künstlicher Intelligenz“
- „Gute wissenschaftliche Praxis im Umbruch? Aufgabe und Rolle der Universitäten“
Am ersten Panel zum Thema „Chatbot statt Bibliothek? Wissenschaftliches Arbeiten im Zeitalter künstlicher Intelligenz“ diskutierten unter der Moderation von Mag. Viktoria Reiher (ZHR) und angeregter Beteiligung des zahlreichen Publikums Franziska Gürtl, BA, vom Schreibzentrum der Universität Graz, Mag. Dr. Michael Kopp, Leiter des Zentrums für digitales Lehren und Lernen der Universität Graz, Sebastian Rous, Student der Rechtswissenschaften und der Informatik, ZHR, sowie Prof. Dr. Debora Weber-Wulff, Expertin für Plagiatsforschung, HTW Berlin. Einig waren sich die Diskutant:innen am Podium darin, dass noch viel Diskussionsbedarf besteht und an einer proaktiven Herangehensweise bezüglich des Kompetenzerwerbs im Umgang mit den neuen Technologien verbunden mit einer kritischen Reflexion über deren Chancen, Risiken und Potenziale kein Weg vorbeiführt.
Das zweite Panel war dem Thema „Gute wissenschaftliche Praxis im Umbruch? Aufgabe und Rolle der Universitäten“ gewidmet. Unter der Moderation von Univ.-Prof. Dr. Klaus Poier, dem Leiter des ZHR, diskutierten SC Mag. Elmar Pichl, Leiter der Hochschulsektion im BMBWF, Univ.-Prof. Dr. Joachim Reidl, Vizerektor für Forschung und Nachwuchsförderung der Universität Graz, sowie Prof. Dr. Debora Weber-Wulff, Expertin für Plagiatsforschung, HTW Berlin. Die angeregte Diskussion am Podium wurde ergänzt durch zahlreiche Anfragen und Beiträge aus dem interessierten Publikum, in welchem neben Studierenden auch Angehörige von anderen Universitäten und Fachhochschulen vertreten waren.
Während VR Reidl das Engagement der Universität Graz zur Implementierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Guten Wissenschaftlichen Praxis (GWP) und die Entwicklung von Strategien zum Umgang mit KI-Systemen in Abstimmung mit anderen europäischen Universitäten darlegte, betonte SC Pichl die Notwendigkeit eines verstärkten akademischen Diskurses: Fragen der GWP lägen im Kernbereich dessen, wo autonome Universitäten ihre Verantwortung wahrzunehmen hätten. SC Pichl skizzierte in der Folge auch die Erwartung an die Universitäten und Hochschulen, in verschiedenen Bereichen Standards zur besseren Gewährleistung der GWP zu entwickeln (etwa im Bereich der Betreuung der Studierenden, der Organisation der Vermittlung von GWP, zur sensiblen Abgrenzung zwischen beurteilungsrelevanten Qualitätsfragen und rechtlich vorwerfbarem Plagiieren sowie zu Fragen der GWP-spezifischen Weiterbildung des wissenschaftlichen Personals). Prof. Weber-Wulff betonte die Wichtigkeit, GWP in der Praxis zu leben und verwies auf die Vorbildfunktion der Universitäts- bzw Hochschulleitung, um die unverzichtbare Sensibilisierung des wissenschaftlichen Nachwuchses für die Einhaltung der GWP zu gewährleisten. Die neuen Technologien halten in diesem Feld jedenfalls zahlreiche Herausforderungen bereit, die noch weiterer Diskussion bedürfen
20 Jahre Universitätsgesetz 2002, 8.-9. November 2022
8./9.11.2022: Präsenztagung „20 Jahre Universitätsgesetz 2002: Erfolge und Reformbedarf“ an der Uni Graz.
Das Zentrum für österreichisches und europäisches Hochschulrecht sowie Hochschulgovernance (ZHR) an der Universität Graz lädt Sie in Kooperation mit dem Institut für Universitätsrecht an der Johannes Kepler Universität Linz (JKU) und dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) anlässlich des 20-jährigen Jubiläums des Universitätsgesetzes zu einer Präsenztagung an der Universität Graz herzlich ein.
Ort: Universität Graz, Aula
Datum: Dienstag, 8. November 2022 (ab 14.00 Uhr) bis Mittwoch, 9. November 2022 (bis ca. 13.00 Uhr)
Hier finden Sie die Links zu den Aufzeichnungen:
Begrüßung und Impulsvortrag über die Zukunft der österreichischen Universität
ECTS-Gerechtigkeit: Realität oder Utopie? 8. März 2022
Am 8. März 2022 fand am ZHR eine angeregte Online-Diskussion zum Thema „ECTS-Gerechtigkeit: Realität oder Utopie?“ statt.
Nach der Begrüßung durch ZHR-Leiter Univ.-Prof. Dr. Klaus Poier und dem Grußwort des geschäftsführenden Rektors Dr. Peter Riedler diskutierten am virtuellen Podium – unter der Moderation von Mag.a Alice Senarcens de Grancy, MSc, Die Presse - FH-Prof. Dipl.-Ing. Werner Fritz, Leiter des Instituts für Informationsmanagement, Vizerektor a.D., FH JOANNEUM, Naima Gobara, stv. Vorsitzende der ÖH, Ao. Univ.-Prof.in Dr.in Sibylle Kneissl, Klinische Abteilung für Bildgebende Diagnostik, Vizerektorin für Lehre a.D., Veterinärmedizinische Universität Wien, und MinR Mag. Heribert Wulz, stv. Leiter der Hochschulsektion sowie Gruppenleiter im BMBWF. Insgesamt nahmen rund 170 Personen via Livestream und Chat an der Veranstaltung teil.
Debatten rund um die ECTS-Gerechtigkeit sind ein omnipräsentes Thema im Alltag der Studierenden und für die Hochschulen. Die ECTS-Gerechtigkeit spielt bei der Einschätzung des realen Arbeitsaufwands von Prüfungen im In- und Ausland eine große Rolle und sorgt immer wieder für Diskussionsbedarf. Hochschulen werden seit dem Bologna-Prozess verstärkt in die Verantwortung genommen, eine angemessene und gerechte Verteilung des sogenannten Workload herzustellen. Das „European Credit Transfer and Accumulation System“, kurz ECTS, soll dafür seit 1999 Leistungen von Studierenden international leichter vergleichbar und messbarer machen.
MinR Mag. Wulz betonte, dass sich das ECTS-System in Österreich zwar schon gut etabliert habe, aber die Workload-Gerechtigkeit und die dahinterstehende Umsetzung der Hochschulen immer noch zum Teil in Diskussion stehe. Auch die UG-Novelle 2021 setzte sich zum Ziel, das Thema der ECTS-Gerechtigkeit aufzugreifen, um faire Rahmenbedingungen im Bereich der Qualitätssicherung zu schaffen. Wulz wies daraufhin, dass die mangelnde Effizienz im Studium, die lange Studiendauer, die hohen Drop-out-Quoten, die Prüfungskulturen und das sogenannte „Studieren auf Österreichisch“ für eine notwendige Systemsteuerung seitens des Ministeriums verantwortlich seien. Die Frage nach dem Workload bzw nach der ECTS-Gerechtigkeit sei nur ein kleiner wichtiger „Telosaspekt“. Wulz akzentuierte, dass das Gesamtsystem betrachtet werden müsse und dass es in der Verantwortung der Hochschulen liege, die ECTS-Gerechtigkeit systematisch einzubetten und zu verwirklichen.
Naima Gobara brachte die Studierendensicht in die Diskussion ein und bekräftigte, dass das System weit weg von der Realität sei. Gobara stellte die Frage, ob es überhaupt einer Gerechtigkeit bedürfe und wenn ja, was eigentlich Gerechtigkeit in diesem Kontext bedeuten würde. Sollten überhaupt alle Studierenden, egal in welchem Studium sie inskribiert sind, den gleichen Arbeitsaufwand haben und dasselbe leisten müssen? Die ÖH-Vertreterin machte darauf aufmerksam, dass die Frage nach der ECTS-Gerechtigkeit nicht mit der Frage nach der Studierbarkeit gleichzusetzen sei. Die Rahmenbedingungen seien nicht so gegeben, wie sie die Studierenden benötigen und sich wünschen würden. Kritisiert wurde, dass das ECTS-System zu einem Machtinstrument der Curricula-Kommissionen geworden sei und dieses eine universitätspolitische Währung darstellen würde. Die in den Curricula vorgegebenen ECTS würden keine Planungssicherheit für die Studierenden schaffen und zu keiner besseren Studierbarkeit führen.
Ao. Univ.-Prof.in Dr.in Sibylle Kneissl warf einen Blick in die Praxis und skizzierte anhand eines Paradebeispiels an der Veterinärmedizinischen Universität, wie Hochschulen dieses Thema aufgreifen und den individuellen Workload der heterogenen Studierendenschaft identifizieren bzw quantifizieren können. Die Veterinärmedizinische Universität setzt bei der Messung des täglichen Workload auf die App „Studo“. Sie betonte, dass das ECTS-System zwar ein gutes, aber ein sehr ungenaues Konzept sei. Sozioökonomische Faktoren, die in der Sphäre der Studierenden liegen, könnten nicht adäquat abgebildet werden. Außerdem merkte sie kritisch an, dass 1 ECTS-Credit im internationalen Vergleich eine unterschiedliche Anzahl an Arbeitsstunden beinhaltet. So seien es in Österreich 25 echte Arbeitsstunden, hingegen in Deutschland 30 echte Arbeitsstunden. Kneissl führte aus, dass das Curriculum mit einem Routenplaner, die Anzahl der ECTS pro Studienjahr als Tachometer und die Zeit, welche pro Lehrveranstaltung aufgebracht wird, mit einem Gaspedal gleichzusetzen sei. Zudem plädierte sie dafür, dass die „Curricula-Designer“ die Studierenden aktiver in den Prozess integrieren sollen.
FH-Prof. Dipl.-Ing. Werner Fritz beleuchtete die Fachhochschulperspektive. Fritz akzentuierte, dass sich bei FH-Studiengängen die Regelstudiendauer mit der faktischen Dauer in der Regel decke. Hervorgehoben wurde auch, dass die FHs jünger sind und daher auch weniger mit der ECTS-Tradition behaftet seien. Der ehemalige Vizerektor machte auch deutlich, dass sich die Orientierung in der Betrachtung der Curricula im Laufe der Zeit verändert habe. Diese sei früher stark lehrenden-zentriert und output-orientiert gewesen. Nun würde man zunehmend die Studierenden in den Fokus der Betrachtung rücken.
Zusammenfassend lässt sich aus der Diskussion ableiten, dass das ECTS-System für die Qualitätssicherung und die bessere Studierbarkeit verstärkt einen Beitrag leisten könnte. Das Podium sprach sich jedoch unisono dafür aus, dass der Evaluierung von Lehrveranstaltungen mehr Gewicht beigemessen werden müsste und dass die Studierenden stärker in den Mittelpunkt gestellt werden müssten. Die Studierenden sollen sich vor allem aktiv an der Gestaltung eines gerechten Systems von Studienleistung und tatsächlichem Arbeitsaufwand beteiligen können und müssen. Schlussendlich wird die Diskussion der ECTS-Gerechtigkeit ja im Interesse der Studierenden geführt.
Hier finden Sie den Link zur Aufzeichnung der Veranstaltung: Unitube
Haben sich Leistungsvereinbarungen als Steuerungsinstrument bewährt? 19. Jänner 2022
Am Mittwoch, dem 19. Jänner 2022, fand am ZHR eine angeregte Online-Diskussion zum Thema der Leistungsvereinbarungen als Steuerungsinstrument statt.
Den erfolgreichen Abschluss der aktuellen Leistungsvereinbarungen zwischen BMBWF und Universitäten sowie den Beginn der sechsten Leistungsvereinbarungsperiode 2022-2024 nahm das ZHR zum Anlass, um eine Grundsatzdiskussion über dieses zentrale Steuerungsinstrument der österreichischen Hochschulgovernance zu führen und etwaige Reformbedürfnisse zu erörtern.
Begrüßt von Univ.-Prof. Dr. Klaus Poier, dem Leiter des ZHR, und moderiert von Mag.a Alice Senarclens de Grancy, MSc, Die Presse, diskutierten am virtuellen Podium Univ.-Prof. Dr. Günther Burkert, Visiting Professor an der Universität für Weiterbildung Krems, Mag. Thomas Estermann, Direktor Governance, Finanzierung und Policy Entwicklung, European University Association (EUA) Brüssel, Sektionschef Mag. Elmar Pichl, Leiter der Hochschulsektion im BMBWF, und Gf. Rektor Dr. Peter Riedler, Universität Graz. Insgesamt nahmen rund 400 Zuseher:innen via Livestream und Chat an der Diskussion teil.
Als „Blockbuster“ titulierte Sektionschef Mag. Elmar Pichl die Leistungsvereinbarungen, die sich seit ihrer Einführung durch das Universitätsgesetz 2002 auch als ein „taugliches Steuerungsinstrument“ bewährt hätten und zwar seiner Ansicht nach ab dem Zeitpunkt, an dem man sich entschlossen hatte, über die Leistungsvereinbarungen auch tatsächlich steuern zu wollen. Er hob ihre österreichische Besonderheit hervor – ihre zweifache Funktion als Grundlage für die Basisfinanzierung einerseits und (strategische) Ziele andererseits.
Mag. Thomas Estermann brachte die europäische Perspektive in die Diskussion ein und warf einen vergleichenden Blick auf das europäische Hochschulsystem. Dabei betonte er, dass es kein System gebe, das alles richtig machen würde. Zudem bekräftigte er jedoch, dass Österreich durchaus eine Vorreiterrolle in manchen Bereichen im europäischen Feld einnehme, etwa in der Hinsicht, dass den Universitäten über die Leistungsvereinbarungen eine finanzielle Planbarkeit von drei Jahren zugesichert sei; hier wäre im europäischen Vergleich nur ein Jahr üblich. Hingegen seien im Bereich der „klassischen“ Leistungsvereinbarungen in ihrer Funktion als Vereinbarung von strategischen Zielen durchaus längere Perioden, etwa auch sechs Jahre wie in den Niederlanden, möglich.
Univ.-Prof. Dr. Günther Burkert machte auf die gesellschaftliche Verantwortung der Universitäten aufmerksam und stellte kritisch in Frage, ob die Leistungsvereinbarungen nicht das Ziel verfehlen würden, mehr Qualität in das System zu bringen. Zudem betonte er, dass die gesellschaftliche Dimension in ihrer ganzen Vielfalt verstärkt Beachtung finden sollte und plädierte für mehr Wissenschaftskommunikation.
Geschäftsführender Rektor Dr. Peter Riedler beleuchtete die Leistungsvereinbarungen aus der Sicht der Praxis einer Universität, akzentuierte das „Mutter-Tochter-Verhältnis“ zwischen dem Bund und den einzelnen Universitäten und legte dar, wie sich dieses Spannungsverhältnis in der Praxis entschärfen ließe. Er zeigte auf, dass die Universitäten sehr wohl einige Gestaltungsspielräume besitzen, um Projekte zu realisieren – wenn es ihnen gelingt, „nicht zu viele Verpflichtungen in den Leistungsvereinbarungen einzugehen“.
Kritische Debattenbeiträge flossen auch aus dem lebendigen Chat in die Diskussion ein. So wurde etwa der Sorge über zu viel „Mikromanagement“ und damit möglicherweise verbundenen Eingriffen in die Autonomie der Universitäten Ausdruck verliehen sowie betont, dass die Zieldefinition idealerweise ein gemeinsames, Innovation und Kreativität freisetzendes Projekt von Universitäten und Ministerium sein sollte.
Zusammenfassend lässt sich aus der Diskussion die Erkenntnis ableiten, dass sich die Leistungsvereinbarungen als Steuerungsinstrument in Summe bewährt haben. Auf die Frage „Quo vadis Leistungsvereinbarungen?“ kristallisierte sich am virtuellen Podium die Auffassung heraus, dass es in manchen Bereichen Potential für eine Weiterentwicklung gäbe, etwa im Blick auf eine Differenzierung der Fristen betreffend die Erreichung der verschiedenen Ziele. Dabei müssen jedoch das Konfliktpotential und strukturelle Spannungsverhältnis – Autonomie vs. Steuerung – auch in Hinblick auf künftige Reformen mit dem Ziel der bestmöglichen Weiterentwicklung der österreichischen Universitäten gesamthaft im Blick behalten werden.
Link zur Aufzeichnung der Veranstaltung: unitube
Hier finden Sie die das Programm und den Pressebericht
Die universitäre Weiterbildung im Umbruch? 24. November 2021
Am 24. November 2021 fand am ZHR eine angeregte Online-Diskussion zur Reform der universitären Weiterbildung statt.
Nach der Begrüßung durch ZHR-Leiter Univ.-Prof. Dr. Klaus Poier und dem Grußwort von Rektor Ao. Univ.-Prof. Dr. Martin Polaschek diskutierten am virtuellen Podium – unter der Moderation von Mag.a Alice de Senarclens de Grancy, MSc, Die Presse – MMag.a Dr.in Sandra Allmayer, MBA MA, Fachreferentin im Kabinett des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Mag. Friedrich Faulhammer, Rektor der Universität für Weiterbildung Krems, Mag.a Daniela Genser, MA, Leiterin der Koordinationsstelle für universitäre Weiterbildung, Universität Innsbruck und Univ.-Prof. Dr. Rainer Niemann, Senatsvorsitzender der Universität Graz. Insgesamt nahmen rund 170 Personen via Livestream und Chat an der Veranstaltung teil.
Weiterbildung liegt im Trend und die Universitäten befinden sich diesbezüglich weniger im Umbruch, sondern „im Aufbruch“, worin sich alle Referent*innen am Podium einig waren. Das Podium begrüßte unisono die durch die jüngste UG-Novelle vollzogene rechtliche Neuordnung und gesetzliche Vereinheitlichung der hochschulischen Weiterbildung. Dies sei eine große Chance für Universitäten und Hochschulen, ihre Weiterbildungsprogramme neu aufzustellen und sich auf dem wachsenden Weiterbildungsmarkt neu zu positionieren. Weiters rücke so das seitens der Europäischen Union schon seit einigen Jahren verfolgte Ziel des Life Long Learning immer mehr in den Mittelpunkt universitärer und hochschulischer Weiterentwicklung. Die Beibehaltung der Unterscheidung zwischen ordentlichen und außerordentlichen Studien sorgte hingegen für gewisse kritische Untertöne, was auch Unterstützung aus der lebhaft geführten Chat-Diskussion erhielt. Mit Spannung werden nunmehr mögliche neue Kooperationen mit „außerhochschulischen Rechtsträgern“, wozu ua Unternehmen zählen, sowie die auch durch die Digitalisierung begünstigte Weiterentwicklung von Angeboten mit geringerem Umfang (Stichwort Microcredentials) erwartet.
Zusammenfassend kann aus der Diskussion festgehalten werden, dass mit dieser Reform die Universitäten und Hochschulen verstärkt in die Verantwortung genommen werden, ihrer Rolle als zentrale Orte des – lebenslangen – Lernens nachzukommen und nun gefordert sind, ausgehend von ihren jeweiligen Stärken (mehr forschungsbasiert bzw mehr praxisorientiert) innovative neue Weiterbildungsangebote zu entwickeln. Daran anknüpfend sollen auch die nunmehr geschaffenen rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen beobachtet, evaluiert und gemeinsam weiterentwickelt werden.
Link zur Aufzeichnung der Veranstaltung (https://unitube.uni-graz.at/play/f54c4fc2-fe0c-4370-92e6-7d3716ec3206)
Pressebericht: https://news.uni-graz.at/de/detail/article/alles-neu-3/
Die Reform des universitären Personalrechts, 18. Mai 2021
Am 18. Mai 2021 wurde am virtuellen Podium des ZHR über den neugefassten § 109 UG anregend diskutiert.
Am Panel diskutierten Univ.-Prof. Dr. DDr. h.c. Michael Lang, Vorsitzender des Dachverbandes der Universitäten sowie Vizerektor für Personal an der WU Wien, und Ao. Univ.-Prof. Dr. med.univ. Martin Tiefenthaler, Vorsitzender der Universitätengewerkschaft für das wissenschaftliche und künstlerische Personal, GÖD, die beide als universitäre Sozialpartner in die Verhandlungen involviert waren. Aus der Wissenschaft war Univ.-Prof.i.R. DDr. Günther Löschnigg, Universitätsprofessor für Arbeits- und Sozialrecht und aus Praxis Mag.a Claudia Heinrich-Rainer, Leiterin des Personalmanagements der Universität Graz, vertreten. Über 350 Personen verfolgten die Online-Diskussion, auch im Live-Chat entwickelte sich eine lebhafte Diskussion.
In der Diskussion wurde debattiert, welche positiven Veränderungen durch die Neuformulierung des § 109 UG, insbesondere hinsichtlich der Thematik der Kettenarbeitsverträge, zu erwarten sind, welche alten Probleme nun beseitigt sein sollten und welche Probleme sich nun neu ergeben werden.
Kurz zusammengefasst bringt der reformierte § 109 UG eine wesentliche Neuerung hinsichtlich der möglichen Gesamtdauer der Arbeitsverhältnisse zur Universität, da diese nunmehr zusammengezählt werden und eine „Unterbrechung“ eines Arbeitsverhältnisses keine Rolle mehr spielt. Es bestehen weiterhin Sonderbestimmungen für die Kategorien des an Drittmittel- und Forschungsprojekten beschäftigten Personals, der Ersatzkräfte und des ausschließlich in der Lehre verwendeten Personals.
Als weitgehender Konsens am Panel zeichnete sich die Einschätzung ab, dass das neue Regime für Neueinsteiger*innen an den Universitäten eine vernünftige Gesamtregelung darstelle, sich jedoch für Personen, die bereits an Universitäten tätig sind, problematische Konstellationen ergeben könnten.
So konnte das Podium dem neuen § 109 UG Positives wie auch Negatives abgewinnen. Zum einen wurde durch die Neuformulierung des § 109 UG von einem Paradigmenwechsel gesprochen und einer damit einhergehenden Beendigung des „Kettendenkes“. Der neue § 109 UG beseitige die Unsicherheit der Unterbrechungsfrage. Die zeitlichen Lücken zwischen den Arbeitsverträgen seien nun irrelevant und dabei handle es sich um einen großen Schritt in die richtige Richtung. Als Fortschritt wurde insbesondere die erhöhte Rechtssicherheit bezeichnet. Zum anderen wurden die doch sehr langen und durch erhöhten Interpretationsbedarf charakterisierten Übergangsbestimmungen für die bereits and der Universität tätigen Personen mehrfach kritisiert.
Aus Sicht der Praxis wurde aufgezeigt, dass es schwierig sein werde, die Karrieremodelle der Universitäten an das neue Recht anzupassen. Das Podium plädierte zudem für ein „Recht auf Klarheit“ bei Antritt eines Arbeitsverhältnisses zur Universität. Es solle von Anfang an für die Arbeitnehmer*innen klar sein, ob sie sich in einer Laufbahnkarriere befänden oder eben nicht. Hier wurde auch auf die Verantwortung der Universitäten im Hinblick auf die Generationengerechtigkeit und die Chancen des wissenschaftlichen Nachwuchses verwiesen und das grundsätzliche Nebeneinander von befristeten und unbefristeten Anstellungsverhältnissen an der Universität nicht in Frage gestellt.
Zusammenfassend kann aus der Diskussion die Meinung festgehalten werden, dass mit der Reform des universitären Personalrechts eine Reihe von bisherigen Problemen beseitigt werden konnten, aber dennoch auch neue Herausforderungen im Bereich des universitären Personalrechts – insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung zukunftsorientierter Karrieremodelle – auf die Universitäten zukommen werden.
Link zur Aufzeichnung der Veranstaltung: Unitube
Von Plagiatsskandalen zu "Good Scientiic Practice"? 24. März 2021
Das Thema Plagiat erlangte in den letzten Monaten erneut große öffentliche Aufmerksamkeit. Die Podiumsdiskussion soll die rechtlichen Rahmenbedingungen und Herausforderungen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen beleuchten sowie Perspektiven zur Förderung guter wissenschaftlicher Praxis im größeren Kontext wissenschaftlicher Integrität aufzeigen.
Es diskutieren:
Dr.in Nicole Föger, Geschäftsführerin der Österreichischen Agentur für Wissenschaftliche Integrität (ÖAWI), Wien
Univ.-Prof.in Dr.in Anna Gamper, Institut für Öffentliches Recht, Staats- & Verwaltungslehre, Universität Innsbruck
Priv.-Doz.in Dr.in Dr.in Gerlinde Sponholz, Mitglied im Team „Scientific Integrity“, Berlin
Doz. Dr. Stefan Weber, Medienwissenschafter und Experte für Plagiatsforschung, Wien/Salzburg
Moderation: Mag.a Alice Senarclens de Grancy, MSc, Die Presse
Eine Aufzeichnung dieser Veranstaltung steht nun auf UniTube unter folgendem Link zur Verfügung:
UniTube - Von Plagiatsskandalen zu „Good Scientific Practice“?
UG Reform 2021: "Effizienz-Novelle"? 4. Dezember 2020
Mit einer hochkarätig besetzten Online-Diskussion zum Begutachtungsentwurf für die UG-Novelle 2021 wurde am 4.12.2020 das Zentrum für Hochschulrecht (ZHR) eröffnet.
Nicht nur Forschen in der Universität, sondern auch Forschen über die Universität sei wesentlich und in Zukunft an der Universität Graz in neuer Form institutionell verankert, betonte der Rektor der Universität Graz, Ao.Univ.-Prof. Dr. Martin Polaschek, der zusammen mit dem Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz, Univ.-Prof. Dr. Christoph Bezemek, LL.M, die Eröffnung des neuen Zentrums für österreichisches und europäisches Hochschulrecht sowie Hochschulgovernance (ZHR) unter der Leitung von Univ.-Prof. Dr. Klaus Poier vornahm. Dieser moderierte dann auch die hochkarätig besetzte Online-Diskussion zu den durch den Begutachtungsentwurf der UG-Novelle geplanten Änderungen im Studien-, Organisations- und Personalrecht.
Die Veranstaltung fand große Resonanz: Mehr als 650 Teilnehmerinnen und Teilnehmer folgten dem Livestream und mehr als 290 Personen beteiligten sich beim parallel organisierten Online-Diskussionsforum im Chat. Die Diskussion zwischen den Gästen am virtuellen Podium, Sabine Hanger (ÖH-Vorsitzende), Univ.-Prof. DI Dr. Gernot Kubin (Sprecher der Senatsvorsitzenden), Sektionschef Mag. Elmar Pichl (Leiter der Hochschulsektion im BMBWF), Rektorin Univ.-Prof. DI Dr. Dr. h.c. Sabine Seidler (Präsidentin der Universitätenkonferenz) und Mag. Werner Wutscher (Vorsitzender des Universitätsrates der Universität Klagenfurt) gestaltete sich sehr intensiv, zum Teil zustimmend, zum Teil sehr kritisch, was die Bandbreite an Standpunkten zu den geplanten Änderungen aufzeigte sowieden grundsätzlichen Diskussionsbedarf über die Weiterentwicklung der österreichischen Universitäten aufzeigte. Das ZHR freut sich über den gelungenen Auftakt seiner Tätigkeit!