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„Die universitäre Weiterbildung im Umbruch?“

Am 24. November 2021 fand am ZHR eine angeregte Online-Diskussion zur Reform der universitären Weiterbildung statt.

Nach der Begrüßung durch ZHR-Leiter Univ.-Prof. Dr. Klaus Poier und dem Grußwort von Rektor Ao. Univ.-Prof. Dr. Martin Polaschek diskutierten am virtuellen Podium – unter der Moderation von Mag.a Alice de Senarclens de Grancy, MSc, Die Presse – MMag.a Dr.in Sandra Allmayer, MBA MA, Fachreferentin im Kabinett des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, Mag. Friedrich Faulhammer, Rektor der Universität für Weiterbildung Krems, Mag.a Daniela Genser, MA, Leiterin der Koordinationsstelle für universitäre Weiterbildung, Universität Innsbruck und Univ.-Prof. Dr. Rainer Niemann, Senatsvorsitzender der Universität Graz. Insgesamt nahmen rund 170 Personen via Livestream und Chat an der Veranstaltung teil.

Weiterbildung liegt im Trend und die Universitäten befinden sich diesbezüglich weniger im Umbruch, sondern „im Aufbruch“, worin sich alle Referent*innen am Podium einig waren. Das Podium begrüßte unisono die durch die jüngste UG-Novelle vollzogene rechtliche Neuordnung und gesetzliche Vereinheitlichung der hochschulischen Weiterbildung. Dies sei eine große Chance für Universitäten und Hochschulen, ihre Weiterbildungsprogramme neu aufzustellen und sich auf dem wachsenden Weiterbildungsmarkt neu zu positionieren. Weiters rücke so das seitens der Europäischen Union schon seit einigen Jahren verfolgte Ziel des Life Long Learning immer mehr in den Mittelpunkt universitärer und hochschulischer Weiterentwicklung. Die Beibehaltung der Unterscheidung zwischen ordentlichen und außerordentlichen Studien sorgte hingegen für gewisse kritische Untertöne, was auch Unterstützung aus der lebhaft geführten Chat-Diskussion erhielt. Mit Spannung werden nunmehr mögliche neue Kooperationen mit „außerhochschulischen Rechtsträgern“, wozu ua Unternehmen zählen, sowie die auch durch die Digitalisierung begünstigte Weiterentwicklung von Angeboten mit geringerem Umfang (Stichwort Microcredentials) erwartet.

Zusammenfassend kann aus der Diskussion festgehalten werden, dass mit dieser Reform die Universitäten und Hochschulen verstärkt in die Verantwortung genommen werden, ihrer Rolle als zentrale Orte des – lebenslangen – Lernens nachzukommen und nun gefordert sind, ausgehend von ihren jeweiligen Stärken (mehr forschungsbasiert bzw mehr praxisorientiert) innovative neue Weiterbildungsangebote zu entwickeln. Daran anknüpfend sollen auch die nunmehr geschaffenen rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen beobachtet, evaluiert und gemeinsam weiterentwickelt werden.

Link zur Aufzeichnung der Veranstaltung (https://unitube.uni-graz.at/play/f54c4fc2-fe0c-4370-92e6-7d3716ec3206)

Pressebericht: https://news.uni-graz.at/de/detail/article/alles-neu-3/

Leitung

Univ.-Prof. Mag. Dr.iur.

Klaus Poier

Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft

Telefon:+43 316 380 - 3380


Kontakt

Zentrum für Hochschulrecht sowie Hochschulgovernance
Liebiggasse 9/1 Top 3
8010 Graz


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