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"Haben sich Leistungsvereinbarungen als Steuerungsinstrument bewährt“?

Am Mittwoch, dem 19. Jänner 2022, fand am ZHR eine angeregte Online-Diskussion zum Thema der Leistungsvereinbarungen als Steuerungsinstrument statt.

Den erfolgreichen Abschluss der aktuellen Leistungsvereinbarungen zwischen BMBWF und Universitäten sowie den Beginn der sechsten Leistungsvereinbarungsperiode 2022-2024 nahm das ZHR zum Anlass, um eine Grundsatzdiskussion über dieses zentrale Steuerungsinstrument der österreichischen Hochschulgovernance zu führen und etwaige Reformbedürfnisse zu erörtern.

Begrüßt von Univ.-Prof. Dr. Klaus Poier, dem Leiter des ZHR, und moderiert von Mag.a Alice Senarclens de Grancy, MSc, Die Presse, diskutierten am virtuellen Podium Univ.-Prof. Dr. Günther Burkert, Visiting Professor an der Universität für Weiterbildung Krems, Mag. Thomas Estermann, Direktor Governance, Finanzierung und Policy Entwicklung, European University Association (EUA) Brüssel, Sektionschef Mag. Elmar Pichl, Leiter der Hochschulsektion im BMBWF, und Gf. Rektor Dr. Peter Riedler, Universität Graz. Insgesamt nahmen rund 400 Zuseher:innen via Livestream und Chat an der Diskussion teil.

Als „Blockbuster“ titulierte Sektionschef Mag. Elmar Pichl die Leistungsvereinbarungen, die sich seit ihrer Einführung durch das Universitätsgesetz 2002 auch als ein „taugliches Steuerungsinstrument“ bewährt hätten und zwar seiner Ansicht nach ab dem Zeitpunkt, an dem man sich entschlossen hatte, über die Leistungsvereinbarungen auch tatsächlich steuern zu wollen. Er hob ihre österreichische Besonderheit hervor – ihre zweifache Funktion als Grundlage für die Basisfinanzierung einerseits und (strategische) Ziele andererseits.

Mag. Thomas Estermann brachte die europäische Perspektive in die Diskussion ein und warf einen vergleichenden Blick auf das europäische Hochschulsystem. Dabei betonte er, dass es kein System gebe, das alles richtig machen würde. Zudem bekräftigte er jedoch, dass Österreich durchaus eine Vorreiterrolle in manchen Bereichen im europäischen Feld einnehme, etwa in der Hinsicht, dass den Universitäten über die Leistungsvereinbarungen eine finanzielle Planbarkeit von drei Jahren zugesichert sei; hier wäre im europäischen Vergleich nur ein Jahr üblich. Hingegen seien im Bereich der „klassischen“ Leistungsvereinbarungen in ihrer Funktion als Vereinbarung von strategischen Zielen durchaus längere Perioden, etwa auch sechs Jahre wie in den Niederlanden, möglich.

Univ.-Prof. Dr. Günther Burkert machte auf die gesellschaftliche Verantwortung der Universitäten aufmerksam und stellte kritisch in Frage, ob die Leistungsvereinbarungen nicht das Ziel verfehlen würden, mehr Qualität in das System zu bringen. Zudem betonte er, dass die gesellschaftliche Dimension in ihrer ganzen Vielfalt verstärkt Beachtung finden sollte und plädierte für mehr Wissenschaftskommunikation.

Geschäftsführender Rektor Dr. Peter Riedler beleuchtete die Leistungsvereinbarungen aus der Sicht der Praxis einer Universität, akzentuierte das „Mutter-Tochter-Verhältnis“ zwischen dem Bund und den einzelnen Universitäten und legte dar, wie sich dieses Spannungsverhältnis in der Praxis entschärfen ließe. Er zeigte auf, dass die Universitäten sehr wohl einige Gestaltungsspielräume besitzen, um Projekte zu realisieren – wenn es ihnen gelingt, „nicht zu viele Verpflichtungen in den Leistungsvereinbarungen einzugehen“.

Kritische Debattenbeiträge flossen auch aus dem lebendigen Chat in die Diskussion ein. So wurde etwa der Sorge über zu viel „Mikromanagement“ und damit möglicherweise verbundenen Eingriffen in die Autonomie der Universitäten Ausdruck verliehen sowie betont, dass die Zieldefinition idealerweise ein gemeinsames, Innovation und Kreativität freisetzendes Projekt von Universitäten und Ministerium sein sollte.

Zusammenfassend lässt sich aus der Diskussion die Erkenntnis ableiten, dass sich die Leistungsvereinbarungen als Steuerungsinstrument in Summe bewährt haben. Auf die Frage „Quo vadis Leistungsvereinbarungen?“ kristallisierte sich am virtuellen Podium die Auffassung heraus, dass es in manchen Bereichen Potential für eine Weiterentwicklung gäbe, etwa im Blick auf eine Differenzierung der Fristen betreffend die Erreichung der verschiedenen Ziele. Dabei müssen jedoch das Konfliktpotential und strukturelle Spannungsverhältnis – Autonomie vs. Steuerung – auch in Hinblick auf künftige Reformen mit dem Ziel der bestmöglichen Weiterentwicklung der österreichischen Universitäten gesamthaft im Blick behalten werden.

Link zur Aufzeichnung der Veranstaltung: unitube

Hier finden Sie die das Programm und  den Pressebericht

Leitung

Univ.-Prof. Mag. Dr.iur.

Klaus Poier

Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft

Telefon:+43 316 380 - 3380


Kontakt

Gudrun Bergmayer

Sekretariat
Zentrum für Hochschulrecht und Hochschulgovernance
Liebiggasse 9/1 Top 3
8010 Graz

Telefon:+43 316 380 - 3367

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